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Allgemeine Geschäftsbedinungen

I. Allgemeiner Teil

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen der Moto Klinik GmbH (nachfolgend: MK) und dem Kunden/Besteller/Käufer (nachfolgend: Kunde). Mit der Abgabe einer Bestellung anerkennt der Kunde diese Bedingungen. Sie sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen der MK und dem Kunden, unabhängig davon, über welche Kanäle die Angebote veröffentlicht worden sind oder auf welche Art die Verträge zustande gekommen sind (z.B. Webshop, Verkaufsladen, Werkstatt, schriftliche oder telefonische Bestellung).

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• Teil I ist auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der MK und dem Kunden anwendbar;

• Teil II der AGB betrifft den Kauf von Neu- und Occasionsfahrzeugen (inkl. Fahrzeugeintausch) und den Kauf von Kleidern, Accessoires und ähnlichem;

• Teil III regelt das Vertragsverhältnis zwischen der MK und dem Kunden betreffend Reparatur- resp. Serviceleistungen von Fahrzeugen. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Webseite der MK aufgeschaltet und liegt ebenso in gedruckter Form bei der jeweiligen Filiale zur Einsicht und Mitnahme auf.

 

2. Zahlung

Wenn keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, sind sämtliche gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen sofort in bar oder mit Debit und Kreditkarte zu bezahlen. Auf Teilzahlungen oder eine Zahlungsfrist besteht kein Anspruch. Diese können ausschliesslich mittels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet werden. Das Verrechnungsrecht wird ausgeschlossen. Die Geltendmachung von allfälligen Gegenforderungen des Kunden gegen die MK befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

 

3. Haftung

Die MK haftet für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Körperschäden und unmittelbare Sachschäden. Jede weitere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; das gilt insbesondere für reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn sowie Schäden, welche durch den Einsatz von Nicht-Originalteilen hervorgerufen wurden, sowie jegliches Handeln und Unterlassen von Hilfspersonen. Die Bestimmungen der einschlägigen Produktehaftpflichtnormen bleiben hiervon unberührt. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht in jedem Fall fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die MK haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische oder elektronische Fehler mit Bezug auf Webshops oder anderweitige elektronische Kommunikation, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Bestellungen.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten hat die MK sowohl beim Kauf wie auch bei Reparatur das Recht, einen Eigentumsvorbehalt am Fahrzeug und dessen Zubehör, Ersatzteile und Geräte im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

 

5. Datenschutz

Die MK beachtet bei der Bearbeitung von Personendaten die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts. Die Datenschutzerklärung der MK ist integraler und bindender Teil dieser AGB und kann unter www.moto-klinik.ch/impressum-datenschutz eingesehen werden.

 

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MK und dem Kunden gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der MK ist Lenzburg, Schweiz.

 

7. Änderung der AGB

MK behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website www.moto-klinik.ch zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft. Für Verträge mit dem Lieferanten gelten immer die am Tage des Vertragsschlusses aktuell gültigen AGB.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

II. Kauf

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1. Angebot

Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein. Die Angebote der MK stellen freibleibende und unverbindliche Einladungen zur Bestellung seitens des Kunden dar. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und können jederzeit geändert werden. Eine Bestellung des Kunden stellt eine verbindliche Vertragsofferte dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der MK oder durch Übergabe / Lieferung der Ware zustande. Die MK kann eine individuelle Offerte erstellen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Auch eine solche Offerte stellt lediglich eine Einladung zur Bestellung seitens des Kunden dar. Sofern keine anderslautende schriftliche Abmachung getroffen wurde, bleibt eine solche Offerte 30 Tage lang gültig. Das Angebot gilt, solange es im (Online-)Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich. Als Richtwerte bezeichnete Angaben dienen lediglich dazu, dem Kunden einen ungefähren Eindruck zu vermitteln und gelten nie als zugesicherte Eigenschaften. Die MK ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

2. Preis

Alle Bestandteile des endgültigen Preises werden in der Rechnung ausdrücklich genannt (z.B. Nettokaufpreis, MWST, Lieferkosten, etc.).

 

3. Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden im Rahmen der Registrierung als Kunde bzw. im Rahmen der Bestellung bekanntgegebenen Lieferadresse und Kontaktperson. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von der MK ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Alle anderen Liefertermine sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Die MK wählt die Versand-, oder Lieferart nach eigenem Ermessen und ohne Zusicherung der günstigsten und/oder schnellsten Beförderung. Verlangt der Kunde eine bestimmte Versandart, so trägt er allfällige Mehrkosten gegenüber der günstigsten möglichen Versandart. Der Kunde hat der MK vor Vertragsschluss mitzuteilen, wenn er eine bestimmte Versandart wünscht. Erst nach Vertragsabschluss vom Kunden mitgeteilte Wünsche betreffend Versandart können nur ausnahmsweise beachtet werden, ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die gelieferten Produkte, auch wenn diese nicht direkt von ihr in Empfang genommen wurden. Die Lieferkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden und werden als zusätzliche Position im Warenkorb und auf der Rechnung aufgeführt. Retourkosten und die erneute Zustellung der Pakete, die wegen Nichtbeachtung der Lieferbedingungen nicht zugestellt werden können, gehen voll zu Lasten des Kunden.

 

4. Aushändigung Fahrzeuge (Neu/ Occasion) und Ersatzteile/ Waren

MK behält sich das Recht vor, sofern nicht abweichend vereinbart, die Aushändigung von Fahrzeugen, Ersatzteilen oder Waren zu verweigern, wenn die offenen Forderungen gegenüber dem Kunden noch nicht beglichen wurden.

 

5. Stornierung

Will ein Kunde eine Bestellung ändern oder stornieren, so hat er dies der MK so schnell wie möglich mitzuteilen. Die MK wird dem Kunden mitteilen, ob die Änderung / Stornierung vorgenommen werden kann und welche Auswirkungen sie gegebenenfalls auf die Erbringung der Leistungen, die Preise und den Liefertermin hat. Die Änderung / Stornierung von Bestellungen, welche bereits versandt oder übergeben worden sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde wird gebeten, dafür wenn möglich das entsprechende Kontaktformular zu verwenden.

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6. Verzug

6.1 Verzug des Kunden (Käuferverzug)

Bei Verzug des Kunden (wie z.B. Nichtannahme des Fahrzeugs, Nichtübergabe des Eintauschfahrzeugs oder Nichtbezahlung des vollständigen Kaufpreises) kann die MK den Kunden schriftlich mahnen und ihm schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen ansetzen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist kann die MK:

a) auf der Erfüllung des Vertrags durch den Kunden beharren und von ihm Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; oder

b) auf die nachträgliche Leistung des Kunden verzichten und vom Kunden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wobei die MK vom Kunden nebst dem Wert der nicht erbrachten Leistung, in jedem Fall aber 18% des Kaufpreises des Fahrzeugs, als Schadenersatz verlangen kann; oder

c) vom Vertrag zurücktreten, wobei die MK vom Kunden den Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrags erwachsenen Schadens verlangen kann. Macht die MK von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug dem Kunden übergeben worden ist, ist der Schadenersatz wie folgt zu berechnen: 18% des Kaufpreises für die Entwertung des Fahrzeuges infolge Inverkehrsetzung zuzüglich 2% des Preises für jeden vollendeten Monat ab Annahme des Fahrzeuges sowie 15 Rappen pro gefahrenen Kilometer. Dem Kunden steht der Nachweis offen, der Schaden sei erheblich geringer gewesen; umgekehrt ist auch die MK berechtigt, einen erheblich grösseren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Die MK ist dazu berechtigt, das Inkasso einer fälligen Forderung einem Dritten zu übertragen. Die Kosten dieser Drittleistung gehen zu Lasten des Kunden.

 

6.2 Verzug der MK (Verkäuferverzug)

Bei Verzug der MK kann der Kunde die gesetzlichen Verzugsfolgen erst geltend machen, nachdem er die MK schriftlich gemahnt hat, ihr schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen angesetzt hat und diese Nachfrist unbenützt abgelaufen ist. Die Geltendmachung von Schäden, welche die MK nicht verschuldet hat (insbesondere Schäden infolge von Lieferverzögerungen durch den Hersteller bzw. Importeur, Streiks, u.ä.), durch den Kunden ist in jedem Falle ausgeschlossen.

 

7. Gefahrtragung

Die MK trägt die Gefahr des Abhandenkommens, des Untergangs und der Wertverminderung des Fahrzeugs bis zu dessen Übergabe. Ist jedoch der Kunde mit der Annahme des Fahrzeugs in Verzug, hat die MK ihm schriftlich eine Nachfrist angesetzt und ist diese unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Gefahr des Abhandenkommens, des Untergangs und der Wertverminderung des Eintauschfahrzeugs bis zu dessen Übergabe. Ist jedoch die MK mit der Annahme des Eintauschfahrzeugs in Verzug, hat der Kunde ihr schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen angesetzt und ist diese unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf die MK über.

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8. Retouren

Die Rücknahme von mängelfreien Produkten ist grundsätzlich möglich. Solche Produkte müssen innerhalb von 14 Tagen seit Liefertermin im Neuzustand, unmontiert und in unversehrter Originalverpackung retourniert werden. Eine Rückgabe nach dieser Frist ist ausgeschlossen. In jedem Fall ausgeschlossen ist die Rücknahme von Produkten, die für den Kunden individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind, von sämtlichen Elektronikbauteilen, unabhängig davon, ob diese individuell bestellt, angefertigt, verarbeitet oder eingebaut worden sind oder nicht.

 

9. Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Als Mangel in diesem Sinn gilt auch die Falschlieferung. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Leistung als genehmigt. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel zum Vorschein kommen, die bei sorgfältiger Untersuchung nicht vorher erkennbar waren, so ist innerhalb von 48 Stunden nach deren Entdeckung eine schriftliche Mängelrüge an die MK zu machen. Andernfalls gilt das Produkt bzw. die Arbeit auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei festgestelltem Mangel hat der Kunde die Möglichkeit, das Produkt an die MK zurückzusenden oder das Produkt in einer MK-Filiale abzugeben und anschliessend wieder am Ort der Rückgabe abzuholen. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wenn sich die Mängelrüge als begründet herausstellt, übernimmt die MK allfällige Rücksendekosten.

 

10. Gewährleistung

10.1 Leistungen der MK

Der Kunde kann die Herstellergarantie gemäss den ihm übergebenen Garantiebestimmungen geltend machen. Die MK leistet eine Sachgewährleistung im Rahmen und Umfang der Herstellergarantie. Falls der Kunde die Herstellergarantie bei der MK geltend macht, gelten die folgenden Bestimmungen:

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a) Nachbesserung

Anstelle von anderen Sachgewährleistungsansprüchen hat der Kunde gegenüber MK Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) gemäss den nachfolgenden Bestimmungen:

1. Dieser Anspruch erstreckt sich auf die Reparatur oder Austausch der fehlerhaften Teile und auf die Beseitigung weiterer Schäden am Fahrzeug, soweit diese durch die fehlerhaften Teile direkt verursacht worden sind. Bei der Nachbesserung ersetzte Teile gehören der MK.

2. Der Kunde hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung der MK anzuzeigen oder von diesem feststellen zu lassen. Er hat der MK das Fahrzeug auf Aufforderung hin zur Reparatur zu übergeben. Die MK ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen Dritten vornehmen zu lassen.

3. Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht.

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b) Minderung oder Wandelung

Kann ein erheblicher Fehler trotz wiederholter Nachbesserung nicht behoben werden, so ist die MK berechtigt, wahlweise eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu erbringen. Bei Rückgängigmachen des Vertrages sind die gefahrenen Kilometer zu entschädigen. Allfällige Rückerstattungen erfolgen über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde für die ursprüngliche Transaktion verwendet hatte.

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c) Ersatzlieferung

Die MK hat die Wahl, anstelle der Nachbesserung innert angemessener Frist ein vertragskonformes Fahrzeug zu liefern. Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatzlieferung.

 

10.2 Occasionsfahrzeuge

Für Occasionsfahrzeuge gewährt die MK unterschiedliche Gewährleistungspflichten, diese sind jeweils im Kaufvertrag geregelt. Normale Abnutzung, dem Kunden bekannte oder bei der Besichtigung/Probefahrt erkennbare Mängel stellen keine Mängel nach Garantieleistung dar. Konkrete schriftliche Zusicherungen der MK sind hingegen verbindlich.

 

10.3 Ausschluss der Gewährleistung

Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Fahrzeug unsachgemäss behandelt, gewartet oder gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut worden ist oder wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt worden ist. Natürlicher Verschleiss ist in jedem Falle von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Die technischen Daten von Produkten, welche von Drittherstellern oder Lizenzgebern stammen, werden der MK von den Herstellern dieser Produkte mitgeteilt. Die MK kann deswegen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten sowie für die Eignung eines Produkts für den vom Kunden beabsichtigten Zweck übernehmen. Es obliegt dem Kunden, diese Eignung zu prüfen.

 

11. Eintauschfahrzeug

Verwendet der Kunde ein Eintauschfahrzeug, ist die MK verpflichtet, dem Käufer das Fahrzeug zu übergeben; der Kunde ist im Gegenzug verpflichtet, der MK das Eintauschfahrzeug zu übergeben und den Kaufpreis zu bezahlen, wobei das übergebene Eintauschfahrzeug mit dem Betrag des Eintauschpreises an den Kaufpreis angerechnet wird. Die MK bestimmt nach Rücksprache mit dem Kunden Ort und Zeitpunkt sowie Art und Weise der Übergabe des Fahrzeugs und des Eintauschfahrzeugs sowie der Zahlung des Kaufpreises. Sie ist nicht verpflichtet, dem Kunden das Fahrzeug vor der Übergabe des Eintauschfahrzeugs und der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu übergeben. Der Kunde erklärt, dass am eingetauschten Fahrzeug keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen.

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III. Reparatur

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1. Auftragserteilung

Der Kunde hat die zu reparierenden Mängel resp. die am Fahrzeug zu erbringenden Leistungen zuhanden des zuständigen Mitarbeiters des Betriebes so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die zu erbringenden Leistungen wie der abgesprochene Termin werden im Werkstattauftrag erfasst und vom Kunden quittiert. Soweit erforderlich, wird das vom Kunden überlassene Fahrzeug ohne expliziten Auftrag desselben zusätzlich auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten temporär verschlüsselt gesichert. Unabhängig davon geht MK davon aus und empfiehlt entsprechend dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen im Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung zu sichern, um einen allfälligen Datenverlust zu vermeiden. Für einen derartigen Datenverlust hat MK folglich nicht einzustehen. Die MK ist ermächtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen und Probefahrten sowie Übungsfahrten mit dem vom Kunden überlassenen Fahrzeug durchzuführen. Für Beschädigungen an der Windschutzscheibe, die auf Probefahrten auftreten könnten (wie Steinschlag), haftet die MK nicht und werden nach Rücksprache mit dem Kunden über seine Versicherung oder zu seinen Lasten instand gestellt.

 

2. Preisangaben / Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Kunden vermerkt die MK im Werkstattauftrag die Preise und Ansätze zzgl. MWST., die bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten voraussichtlich zur Anwendung gelangen. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem werden die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Die MK ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen – ohne vorgängige Zustimmung des Kunden – nicht um mehr als 10% überschreiten. Soweit sich im Rahmen der Ausführungen von Service- resp. Reparaturarbeiten zeigt, dass zusätzliche Arbeiten resp. Leistungen seitens der MK erforderlich sind und kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen, holt die MK für diese Arbeiten vorgängig telefonisch die Zustimmung des Kunden ein. Dieser hat dafür besorgt zu sein, dass der MK eine Telefonnummer zur Verfügung steht, auf welcher der Kunde während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist. Soweit die MK den Kunden auch nach dreimaligem Versuch (mit zeitlichen Abständen von zumindest 15 Minuten) nicht erreichen kann, wird die MK diese Arbeiten nur dann leisten, soweit diese im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Soweit die zusätzlichen Arbeiten kostenmässig 10% des Gesamtauftrages nicht übersteigen, darf die MK von der Zustimmung des Kunden ausgehen und muss nicht die vorgängige Zustimmung desselben einholen. Die MK ist berechtigt, Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages dem Kunden zu berechnen. Wird aufgrund eines Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags mit der Auftragsrechnung verrechnet. Ansonsten gelten die Preise und Ansätze, welche die MK gemäss separater Preisliste verrechnet, soweit eine solche Liste nicht vorhanden ist, gelten die ortsüblichen Preise und Ansätze.

 

3. Abrechnung

In der Rechnung zuhanden des Kunden sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufgeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall der teilweisen oder vollständigen Nichtbegleichung der Rechnung durch eine Versicherungsgesellschaft resp. ausbleibender Garantie- oder Kulanzzusage eines Lieferanten / Importeurs, gleich aus welchem Grund, den geschuldeten Betrag vollständig und auf erste Anforderung gegenüber der MK zu begleichen. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden, ansonsten darf die MK von der Korrektheit derselben ausgehen.

 

4. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage. Wünscht der Kunde die Abholung oder Zustellung seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf seine eigene Rechnung und Gefahr. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt bei der MK, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr am Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf den Kunden über (so insb. auch im Hinblick auf Diebstahl und Beschädigung durch Dritte). Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber zum Geschäftsschluss des vereinbarten Abholtages abholt, ist die MK berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung des Kunden ausserhalb des jeweiligen Betriebes zu parken. Bei Abnahmeverzug kann die MK ohne entsprechende vorgängige Mahnung des Kunden eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände der jeweiligen Filiale erbleibt.

 

5. Mängelrüge

Der Kunde hat das Fahrzeug, Ersatzteile und Zubehör nach der Übernahme umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde bei der MK spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen, bei verdeckten Mängeln innerhalb von 48 Stunden nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten der MK als genehmigt und damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm diesbezügliche Sachmängelansprüche nur zu, wenn der Kunde sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält.

 

6. Gewährleistung für Reparatur- und Serviceleistungen

Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reparatur- bzw. Serviceleistungen verjähren 2 Jahre nach Abnahme des Fahrzeuges. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen der MK zurückzuführen ist, hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Die gesetzlichen Mängelrechte werden wegbedungen. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle steht dem Kunden daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum der MK. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin. Für Ersatzteile und Zubehör, die im Rahmen einer Reparatur verwendet werden gilt:

• Soweit die Ersatzteile und das Zubehör über eine laufende Herstellergarantie verfügen, gilt ausschliesslich diese. Soweit keine Herstellergarantie besteht, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden für Ersatzteile und Zubehör in 2 Jahren ab der Lieferung.

• Tritt innerhalb der Garantiefrist / Gewährleistungsfrist ein fristgerecht gerügter Mangel auf, so hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf den kostenlosen Umtausch der Ware. Ist der kostenlose Umtausch der Ware nicht möglich, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Netto-Kaufpreises gegen Rückgabe der mangelhaften Ware.

 

7. Haftung

Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens der MK in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde hat demnach dafür besorgt zu sein, dass im überlassenen Fahrzeug keine derartigen Wertsachen vorhanden sind. Überlässt der Kunde der MK Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien mit der Anweisung, diese im Rahmen von Service- bzw. Reparaturarbeiten zu verwenden, so erfolgt dies ausschliesslich auf Risiko und Gefahr des Kunden. Soweit das der MK überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist und der Kunde beabsichtigt, dieses ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wieder in Betrieb zu nehmen, steht es der MK zu, die Aushändigung des Fahrzeuges zu verweigern und/oder eine entsprechende (vorgängige) Meldung an die zuständige MFK zu machen. Soweit die MK das verkehrsuntaugliche Fahrzeug trotz Hinweis auf die fehlende Verkehrstauglichkeit auf Verlangen des Kunden demselben aushändigt, erfolgt die Herausgabe unter Ausschluss der Haftung in gesetzlich zulässigem Umfang und damit auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden hin. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in seinem Auftrag vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften zu verbessern (so beispielsweise das Aufbohren der Zylinder zur Hubraumvergrösserung, der Einbau von Kompressoren und Turboladern zur Aufladung, Lachgaseinspritzung oder der Einbau von Motoren mit grösserem Hubraum) oder die Optik des Fahrzeuges zu verändern, den Gewährleistungsanspruch beeinträchtigen resp. zu dessen Verlust führen können. Ebenso kann ein Tuning die Qualität des Fahrzeuges beeinträchtigen resp. aufgrund der erfolgten Leistungssteigerung zu Schäden am Fahrzeug und insbesondere am Motor führen. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden und Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführend sind, vollständig ausgeschlossen. Im Weiteren gelten die allgemeinen Haftungsbedingungen in Teil I.

 

Stand 13.05.2023

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